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Wie lange kann man eine Vorratsgesellschaft „auf Eis legen“?

Inaktive Vorratsgesellschaft in der Schweiz vor der Aktivierung

Was ist eine Vorratsgesellschaft in der Schweiz?

Eine Vorratsgesellschaft – auch Ready-Made Company genannt – ist eine bereits gegründete und im Handelsregister eingetragene Schweizer Gesellschaft, die noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
Sie ist eine sofort nutzbare juristische Person mit Firmennummer, Kapital und oft bereits einer registrierten Geschäftsadresse in der Schweiz.
Unternehmer entscheiden sich häufig für Vorratsgesellschaften, um Zeit zu sparen und den längeren Prozess der Online-Firmengründung in der Schweiz zu vermeiden.
Doch eine Frage stellt sich oft: Wie lange kann man eine solche Gesellschaft „auf Eis legen“, bevor sie aktiviert werden muss?

Dauer der Inaktivität

In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist, wie lange eine Vorratsgesellschaft inaktiv bleiben darf.
Solange die Gesellschaft ihre rechtlichen und administrativen Pflichten erfüllt, kann sie über mehrere Jahre ruhend bestehen.
Allerdings entstehen während der Inaktivität laufende Kosten und Verwaltungsaufgaben, die regelmäßig erfüllt werden müssen.

Jährliche Anforderungen

Auch wenn Ihre Vorratsgesellschaft nicht aktiv ist, müssen Sie:
  • Eine gültige Geschäftsadresse in der Schweiz beibehalten,
  • Mindestens einen in der Schweiz ansässigen Direktor ernennen – SwissFirm bietet dafür professionelle Direktorendienste an,
  • Eine einfache Buchhaltung und Jahresberichte erstellen, die über unseren Buchhaltungs- und Abschlussservice unkompliziert abgewickelt werden können,
  • Eine kleine jährliche Verwaltungs- und Compliance-Gebühr entrichten, um die Gesellschaft in gutem Status zu halten.

Steuererklärungen

Auch inaktive Gesellschaften müssen jährliche Steuererklärungen abgeben – selbst wenn keine Einnahmen oder Ausgaben vorhanden sind.
Unterlassene Einreichungen können zu Verwarnungen, Bussen oder sogar zur Löschung aus dem Handelsregister führen.

Bankkonten und Finanzunterlagen

Falls Ihre Gesellschaft ein Schweizer Bankkonto besitzt, kann die Bank in regelmäßigen Abständen Aktualisierungen oder Nachweise anfordern.
Eine längere Inaktivität kann Compliance-Prüfungen auslösen oder zur vorübergehenden Sperrung des Kontos führen.

Wie lange sollte eine Vorratsgesellschaft inaktiv bleiben?

Obwohl Sie eine Vorratsgesellschaft jahrelang inaktiv halten können, empfehlen Experten, sie innerhalb von 6 bis 18 Monaten zu aktivieren oder zu verkaufen.
Dieser Zeitraum bietet Flexibilität, ohne dass der Verwaltungsaufwand oder die Kosten übermäßig steigen.
Nach 18 Monaten ist es ratsam, den Adressvertrag, das Direktorenmandat und die Buchhaltung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Unterlagen aktuell sind, bevor die Gesellschaft aktiviert wird.

Vorteile, eine Vorratsgesellschaft „auf Eis“ zu halten

  • Sofortiger Markteintritt – betriebsbereit zu jeder Zeit
  • Älteres Gründungsdatum – stärkt das Vertrauen von Partnern und Investoren
  • Keine Wartezeiten bei der Registrierung – Sie können sofort Verträge unterzeichnen oder Konten eröffnen
  • Strategische Flexibilität – ideal für Holdings, Expansionen oder geplante Investments
Eine Vorratsgesellschaft in Kombination mit den Virtual-Office- und Co-Working-Angeboten von SwissFirm hilft, Ihre Firma konform und erreichbar zu halten – selbst in Phasen der Inaktivität.

Risiken bei zu langer Inaktivität

  • Laufende Verwaltungskosten (Adresse, Buchhaltung, Direktor)
  • Veraltete Dokumente, die aktualisiert werden müssen
  • Mögliche Löschung bei fehlenden Einreichungen
  • Vertrauensverlust, wenn Banken oder Geschäftspartner lange Inaktivität feststellen
Deshalb bietet SwissFirm fortlaufende Unterstützung – von der Adressverlängerung über die Buchhaltung bis hin zur jährlichen Compliance-Prüfung, damit Ihre Gesellschaft jederzeit einsatzbereit bleibt.

Tipps zur effizienten Verwaltung einer ruhenden Gesellschaft

  1. Halten Sie Daten zu Verwaltungsräten und Aktionären stets aktuell.
  2. Reichen Sie Jahresabschlüsse und Berichte fristgerecht ein.
  3. Verlängern Sie Adresse und Direktorensmandat jährlich.
  4. Führen Sie einmal pro Jahr eine Compliance-Kontrolle durch.
  5. Planen Sie frühzeitig, ob Sie die Gesellschaft aktivieren, verkaufen oder auflösen möchten.
Mit SwissFirm können Sie all diese Aufgaben – von der Buchhaltung bis zu Direktorendiensten – vollständig auslagern, damit Ihre Vorratsgesellschaft 100 % gesetzeskonform und jederzeit startklar bleibt.
Eine Vorratsgesellschaft „auf Eis“ bietet Unternehmern strategische Flexibilität und Geschwindigkeit.
Ganz gleich, ob Sie auf eine Lizenz, eine Finanzierungsrunde oder die richtige Geschäftsmöglichkeit warten – SwissFirm sorgt dafür, dass Ihre Gesellschaft rechtskonform und startbereit bleibt.

Bereit, Ihre Vorratsgesellschaft zu aktivieren?

Unsere Experten begleiten Sie bei jedem Schritt – von der Compliance-Prüfung über die Aktivierung bis zur Steuerregistrierung – damit Ihr Unternehmen innerhalb weniger Tage betriebsbereit ist.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine Vorratsgesellschaft in der Schweiz zu erwerben oder zu aktivieren.
📌 Kontakt SwissFirm
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