Schweizer Direktor – gesetzeskonform, diskret und professionell

Die Gründung und Führung einer GmbH oder AG in der Schweiz bietet viele Vorteile – erfordert jedoch eine zentrale Voraussetzung: Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss im Handelsregister eingetragen sein.

Mit der RB Swiss Group GmbH erfüllen Sie diese gesetzliche Auflage nicht nur formell – sondern auch mit maximaler Diskretion, Erfahrung und professioneller Begleitung.

Unsere Direktorenmodelle

Wir bieten flexible und sichere Lösungen – passend zu Ihrem Geschäftsmodell:

Modell

Preis ab / Monat

Gesetzlich erforderlicher Schweizer Direktor

CHF 390.–

Aktiver, mitwirkender Direktor

CHF 1’000.–

Interimslösung (Projekt-/Übergangsphasen)

auf Anfrage


Inklusive:
  • Vorbereitung der Unterlagen fürs Handelsregister
  • Kommunikation mit Behörden
  • Auf Wunsch: Unterstützung bei Buchhaltung, Steuern & Organisation

Ihre Vorteile mit der RB Swiss Group

✓ Erfahrene Direktoren mit betriebswirtschaftlichem und juristischem Hintergrund
✓ Geeignet für GmbH, AG, Holdings, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen
✓ Expresslösungen innerhalb von 1–3 Werktagen
✓ Professionelles Auftreten gegenüber Banken, Behörden und Geschäftspartnern
✓ Volle Transparenz bei Mandat, Prozessen und Kosten
✓ Sichere Dokumentation und diskrete Abwicklung
✓ Persönliche Ansprechpartner für alle administrativen Fragen

Geeignet für:

Geeignet für:
  • Unternehmer ohne Wohnsitz in der Schweiz
  • Internationale Holding- und Beteiligungsstrukturen
  • Family Offices & Treuhandgesellschaften
  • Diskrete Eigentümerverhältnisse (z. B. bei vertraulichen Beteiligungen)
Rechtlicher Rahmen
Gemäss Schweizer Gesetzgebung muss jede GmbH oder AG mindestens eine in der Schweiz wohnhafte, zeichnungsberechtigte Person im Handelsregister eintragen. Mit unserer Direktorenlösung erfüllen Sie diese Anforderung rechtskonform und zuverlässig.

Kontaktieren Sie uns noch heute

Möchten Sie Ihre Marke oder Innovation schützen? Wir machen den Prozess einfach und sorgen dafür, dass Ihre Ideen sicher sind.
FAQ – Häufige Fragen zur Direktorenstellung
Jede Schweizer GmbH oder AG braucht mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz – entweder mit Einzelunterschrift oder zwei mit Kollektivunterschrift.