Häufige Fehler bei der Firmengründung in Liechtenstein
Häufige Fehler bei der Firmengründung in Liechtenstein vermeiden
Liechtenstein zählt zu den attraktivsten Jurisdiktionen Europas für Unternehmer, die nach einem modernen, sicheren und steuereffizienten Standort suchen. Doch obwohl die Vorteile zahlreich sind – von 12,5 % Körperschaftssteuer bis hin zum vollen Marktzugang zur EU über den EWR – erfordert die Firmengründung dort eine sorgfältige Vorbereitung.
SwissFirm begleitet internationale Gründer Schritt für Schritt – und kennt genau die Fehler, die zu unnötigen Verzögerungen, abgelehnten Registrierungen oder langfristig ineffizienten Strukturen führen.
Nicht jede Gesellschaftsform passt zu jedem Geschäftsmodell. Während AGs und GmbHs beliebt sind, bieten Stiftungen (Stiftung) oder Trust reg. oft bessere Lösungen für Vermögensschutz, Nachlassplanung oder familiäre Strukturen.
AG (Aktiengesellschaft) – Für Beteiligung, Finanzierung oder operative Geschäfte
GmbH – Für kleine und mittelständische Unternehmen
Stiftung – Für Nachfolge, Vermögensschutz und Diskretion
Trust reg. – Für vermögensverwaltende und treuhänderische Zwecke
❌ Fehler Nr. 2: Ansässigkeits- und Direktorenanforderungen ignorieren
Viele Gesellschaftsformen in Liechtenstein erfordern mindestens einen ansässigen Direktor im EWR-Raum – besonders, wenn ein Bankkonto eröffnet oder eine MWST-Nummer beantragt werden soll.
So vermeiden Sie den Fehler:
SwissFirm stellt erfahrene, in der Schweiz oder im EWR ansässige Direktoren über unseren Direktorenservice zur Verfügung – zuverlässig und regelkonform.
❌ Fehler Nr. 3: Das Bankkonto zu spät vorbereiten
Ein häufiger und teurer Fehler: Die Beantragung eines Geschäftskontos wird auf die Zeit nach der Gründung verschoben. Dies führt zu Verzögerungen oder Ablehnungen – insbesondere bei unvollständiger Dokumentation oder unklaren Eigentumsverhältnissen.
So vermeiden Sie den Fehler:
Starten Sie den Bankprozess parallel zur Firmengründung. SwissFirm koordiniert für Sie zuverlässige Bankkontakte in der Schweiz und in Liechtenstein.
❌ Fehler Nr. 6: Integration in Schweizer Geschäftsprozesse vergessen
Viele internationale Gründer nutzen Liechtenstein, übersehen jedoch die strategischen Vorteile einer Zusammenarbeit mit Schweizer Strukturen – z. B. für Adresse, Verwaltung oder Bankbeziehungen.
So vermeiden Sie den Fehler:
SwissFirm hilft Ihnen bei der optimalen Verbindung von Liechtenstein- und Schweiz-Strukturen – etwa mit:
SwissFirm ist Ihr erfahrener Schweizer Partner für die erfolgreiche und rechtssichere Gründung und Verwaltung Ihrer Liechtenstein-Gesellschaft. Unsere Leistungen umfassen:
Strategische Strukturberatung
Koordination mit dem Handelsregister
Rechtliche Dokumentenvorbereitung
Bankkontakte in der Schweiz oder in Liechtenstein
Buchhaltung und Steuerberatung
Bereitstellung eines lokalen Vertreters oder Direktors