Fehlender Verwaltungsrat in der Schweiz: Risiken & Lösungen
Was passiert, wenn Ihre Schweizer Firma keinen Verwaltungsrat mit Wohnsitz hat?
Die Schweiz ist ein führender Wirtschaftsstandort, doch Unternehmen müssen strenge gesetzliche Vorgaben einhalten. Eine zentrale Pflicht ist die Ernennung eines Verwaltungsrats oder Geschäftsführers mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bei SwissFirm (https://swissfirm.ch) unterstützen wir internationale Unternehmer nicht nur bei der Gründung, sondern auch bei der laufenden Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.
Anforderungen an einen Verwaltungsrat in der Schweiz
Schweizer Unternehmen müssen mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz haben. Dadurch wird sichergestellt, dass jederzeit ein lokaler Ansprechpartner für Behörden vorhanden ist.
Diese Anforderung ist im Handelsregister vermerkt:
Hat Ihre Firma keinen Verwaltungsrat mit Wohnsitz mehr, gilt sie sofort als nicht konform.
Die Behörden können:
Offizielle Mahnungen mit Fristen aussprechen
Administrative Maßnahmen oder Sanktionen verhängen
Einen öffentlichen Vermerk im Handelsregister eintragen
Wird die Situation nicht behoben, kann dies zu erheblichen Konsequenzen führen – bis hin zu Einschränkungen der Geschäftstätigkeit oder einer Zwangsliquidation.
Die Einhaltung wird unter anderem durch das SECO überwacht: