Internationale Unternehmer, die einen europäischen Unternehmensstandort suchen, vergleichen häufig die Schweiz mit EU-Mitgliedstaaten. Beide bieten etablierte Wirtschaftsstandorte, unterscheiden sich jedoch deutlich bei Gründung, Kapitalanforderungen, Geschäftsführung und Bankbeziehungen.
Für Schweizer GmbHs und AGs gelten klar definierte Gründungsschritte. Dazu gehören die Vorbereitung der Gründungsdokumente, die Einzahlung des Kapitals, die notarielle Beurkundung und die Eintragung in das Handelsregister.
Innerhalb der EU richten sich die Anforderungen nach dem jeweiligen Mitgliedstaat. Verfahren, Kosten und Dokumentation können deshalb erheblich variieren. Einen Überblick bietet das offizielle Your Europe Unternehmensportal.
Kapital und Gesellschaftsform
Eine Schweizer GmbH benötigt ein Stammkapital von CHF 20'000. Bei einer AG beträgt das Aktienkapital CHF 100'000, wobei bei der Gründung grundsätzlich mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden müssen.
In der EU unterscheiden sich die Kapitalanforderungen je nach Land und Rechtsform. Gründer sollten die Schweiz daher mit dem konkreten EU-Mitgliedstaat vergleichen, in dem sie ihr Unternehmen aufbauen möchten.
Ausländische Personen und Unternehmen können Schweizer Gesellschaften besitzen. Eine GmbH oder AG muss jedoch durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.
Internationale Gründer ohne eigenen Vertreter in der Schweiz können dafür eine Schweizer Direktorenlösung in Betracht ziehen. Innerhalb der EU unterscheiden sich die Anforderungen an Geschäftsführung, Firmensitz und lokale Präsenz je nach Mitgliedstaat.
Bankkonto frühzeitig berücksichtigen
Auch das Firmenkonto sollte bereits während der Gründungsplanung berücksichtigt werden. Schweizer Banken führen insbesondere bei internationalen Gesellschaftern und grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen detaillierte KYC- und AML-Prüfungen durch.
Die Schweiz kann für Unternehmen attraktiv sein, die Wert auf rechtliche Stabilität, internationale Glaubwürdigkeit und ein starkes Finanz- und Geschäftsumfeld legen. Ein EU-Mitgliedstaat kann dagegen Vorteile bieten, wenn der direkte Zugang zum EU-Binnenmarkt im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit steht.
Die passende Jurisdiktion hängt letztlich von Eigentümerstruktur, Zielmarkt, Steuern, Bankanforderungen und langfristiger Unternehmensstrategie ab. SwissFirm begleitet Unternehmer, die sich für die Schweiz entscheiden, von der Gründung bis zur laufenden Unternehmensorganisation.