Gesetzliche Anforderungen an einen Firmensitz in der Schweiz im Jahr 2025
Was braucht ein Firmensitz in der Schweiz 2025?
Ob Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Ein offizieller Firmensitz in der Schweiz ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit Ihre Firma im Handelsregister eingetragen und mit Behörden kommunizieren kann, muss eine gültige Schweizer Geschäftsadresse angegeben werden.
SwissFirm.ch bietet Ihnen einen rechtlich abgesicherten Firmensitz mit zahlreichen Zusatzleistungen – besonders in wirtschaftlich starken Regionen wie Zug.
Rechtliche Voraussetzungen für den Schweizer Firmensitz
Im Jahr 2025 gelten folgende gesetzliche Anforderungen an einen Firmensitz in der Schweiz:
Eine physische Adresse (keine Postfächer)
Ein gültiger Domizilvertrag oder Mietvertrag
Erreichbarkeit für Zustellungen und Behördenschriftverkehr
Vertretung in der Schweiz, falls Geschäftsführung im Ausland sitzt
Eintrag im Handelsregister mit entsprechender Adresse
Diese Anforderungen stützen sich auf das Schweizer Obligationenrecht sowie auf offizielle Vorgaben der SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft und kantonaler Registerämter.
Unsere Leistungen bei SwissFirm.ch
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