Warum ein Schweizer Verwaltungsrat für internationale Gründer entscheidend ist
Warum Sie als ausländischer Unternehmer einen Schweizer Verwaltungsrat brauchen
Die Schweiz zählt zu den gefragtesten Ländern weltweit, wenn es um stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen und steuerliche Attraktivität geht. Doch wer als Nicht-Schweizer eine Firma in der Schweiz gründen will – obAG oderGmbH – muss eine wichtige Anforderung erfüllen:
Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist gesetzlich vorgeschrieben.
Dieser Schweizer Vertreter muss offiziell imHandelsregister eingetragen sein und das Unternehmen rechtsverbindlich nach außen vertreten können.
Mit SwissFirm GmbH erhalten Sie nicht nur einen kompetenten Ansprechpartner, sondern auch einen erfahrenen Partner, der Ihnen Verwaltungsräte und Prokuristen zur Verfügung stellt – sicher, diskret und rechtskonform.
Gesetzliche Pflicht und unternehmerische Praxis – Ihre Lösung mit SwissFirm