Warum Sie als ausländischer Unternehmer einen Schweizer Verwaltungsrat brauchen
Die Schweiz zählt zu den gefragtesten Ländern weltweit, wenn es um stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen und steuerliche Attraktivität geht. Doch wer als Nicht-Schweizer eine Firma in der Schweiz gründen will – ob AG oder GmbH – muss eine wichtige Anforderung erfüllen:
Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist gesetzlich vorgeschrieben.
Dieser Schweizer Vertreter muss offiziell im Handelsregister eingetragen sein und das Unternehmen rechtsverbindlich nach außen vertreten können.
Mit SwissFirm GmbH erhalten Sie nicht nur einen kompetenten Ansprechpartner, sondern auch einen erfahrenen Partner, der Ihnen Verwaltungsräte und Prokuristen zur Verfügung stellt – sicher, diskret und rechtskonform.
Gesetzliche Pflicht und unternehmerische Praxis – Ihre Lösung mit SwissFirm
Gemäss Artikel 718 des Obligationenrechts (OR) sowie der Handelsregisterverordnung (HRegV) darf ohne Schweizer Repräsentanz kein Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden.
Was wir Ihnen bieten:
● Erfahrene Schweizer Verwaltungsräte und zeichnungsberechtigte Personen
● Transparente Jahrespauschalen ohne versteckte Kosten
● Unterstützung bei der Handelsregisteranmeldung
● Netzwerk aus Treuhändern, Juristen und Banken für den schnellen Start
Diese Lösung eignet sich ideal für:
● Internationale Holdinggesellschaften
● Operative Tochterfirmen
● IP- oder Lizenzgesellschaften
● Startups mit grenzüberschreitendem Bezug
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