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Unternehmen in die Schweiz verlagern | SwissFirm

Unternehmen in die Schweiz verlagern: Diese Änderungen sollten Sie einplanen

Die Schweiz bietet internationalen Unternehmen ein stabiles wirtschaftliches Umfeld, eine leistungsfähige Infrastruktur und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen. Für ein bereits bestehendes Unternehmen bedeutet der Aufbau einer Präsenz in der Schweiz jedoch verschiedene rechtliche und administrative Veränderungen.
Je nach Ausgangslage kann eine Schweizer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung gegründet oder, sofern rechtlich möglich, der bestehende Firmensitz in die Schweiz verlegt werden.

Die passende Unternehmensstruktur wählen

Vor der Verlagerung sollte festgelegt werden, wie das Unternehmen künftig in der Schweiz tätig sein soll. Eine Schweizer GmbH oder AG bietet eine eigenständige lokale Struktur, während eine Zweigniederlassung stärker mit dem bestehenden ausländischen Unternehmen verbunden bleibt.
SwissFirm unterstützt Unternehmer bei der Firmengründung in der Schweiz und den notwendigen administrativen Schritten.

Firmenadresse und Registrierung organisieren

Eine Schweizer Gesellschaft benötigt eine offizielle Geschäftsadresse. Diese wird im Handelsregister eingetragen und dient als Kontaktadresse gegenüber Behörden und Geschäftspartnern.
Unternehmen ohne eigene dauerhafte Büroräume können eine professionelle Firmenadresse in der Schweiz nutzen.
Weitere Informationen zu Unternehmenssitz, Adressänderungen und Handelsregisterthemen bietet das KMU-Portal des Bundes.

Steuern, Bank und Finanzen überprüfen

Die Verlagerung von Geschäftstätigkeiten in die Schweiz kann Auswirkungen auf Unternehmenssteuern und Mehrwertsteuer haben. Da die Besteuerung auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erfolgt, sollte auch der zukünftige Unternehmensstandort sorgfältig gewählt werden.
Bankbeziehungen können ebenfalls neu organisiert werden müssen. Schweizer Banken verlangen üblicherweise transparente Informationen über Eigentümer, wirtschaftlich Berechtigte, Geschäftstätigkeit, erwartete Transaktionen und die Herkunft der Mittel.
Auch Buchhaltung, Lohnadministration, Rechnungsstellung, Jahresabschluss und Aufbewahrungspflichten sollten auf die Schweizer Anforderungen abgestimmt werden.

Mitarbeitende und Verträge anpassen

Wer Mitarbeitende in die Schweiz verlagert oder hier neues Personal beschäftigt, muss unter anderem Schweizer Vorgaben zu Arbeitsrecht, Sozialversicherungen, Lohnabrechnung sowie gegebenenfalls Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen berücksichtigen.
Bestehende Verträge mit Kunden, Lieferanten, Versicherungen und Dienstleistern sollten ebenfalls überprüft und bei Bedarf an die neue Schweizer Struktur angepasst werden.

Den Unternehmenswechsel strukturiert planen

Eine erfolgreiche Verlagerung erfordert die Koordination der rechtlichen und operativen Schritte. Unternehmen sollten frühzeitig festlegen, welche Vermögenswerte, Verträge, Mitarbeitenden, Rechte und Aufgaben in die Schweiz übertragen werden und welche im Ausland verbleiben.
SwissFirm unterstützt Unternehmen bei Firmengründung, Firmenadresse, Bankvorbereitung und weiteren administrativen Anforderungen für den Aufbau einer strukturierten Präsenz in der Schweiz.
Kontakt SwissFirm
RB Swiss Group GmbH
Blegistrasse 7
CH-6340 Baar
Telefon: +41 41 410 61 61