Buchhaltung in der Schweiz – mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung
Viele Unternehmer sehen Buchhaltung vor allem als notwendiges Übel – doch wer in der Schweiz unternehmerisch denkt, erkennt den wahren Wert: Richtig aufgesetzt, ist Buchhaltung ein strategisches Kontroll- und Führungsinstrument.
Ob GmbH, AG oder Einzelunternehmen: Wer seine Finanzen im Griff hat, trifft bessere Entscheidungen, erkennt Optimierungspotenziale frühzeitig und kann seinen Erfolg langfristig planen.
SwissFirm unterstützt Sie dabei, Ihre Buchhaltung nicht nur gesetzeskonform, sondern effizient, transparent und unternehmerisch wertvoll aufzubauen. Wir begleiten Sie auf Wunsch monatlich, quartalsweise oder jährlich – ganz nach Bedarf.
Professionelle Buchhaltung verschafft Ihnen unter anderem:
● Klarheit über Ihre finanzielle Situation
● Absicherung bei Revisionen oder Investorenprüfungen
● Verlässliche Liquiditätsplanung
● Effizientes Mahnwesen und Cashflow-Management
● Optimierte Steuerstrategien auf Basis aktueller Zahlen
Rechtliche Vorgaben & unternehmerische Chancen der Schweizer Buchführung
Gemäss Obligationenrecht (Art. 957 ff. OR) sind juristische Personen wie AGs, GmbHs und Genossenschaften sowie Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz über CHF 500'000 zur Buchführung verpflichtet.
Doch die gesetzliche Pflicht ist gleichzeitig eine große Chance:
Mit einer sauber geführten Buchhaltung erkennen Sie unproduktive Ausgaben, steuern Steuern effizienter und schaffen Vertrauen bei Partnern und Banken.
📌 Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung – Buchführungspflicht Schweiz.
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