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Buchhaltung in der Schweiz: Pflicht oder strategisches Werkzeug für Unternehmer?

Buchhalterin im modernen Schweizer Büro analysiert Geschäftszahlen mit Laptop und Belegen auf dem Schreibtisch

Buchhaltung in der Schweiz – mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung

Viele Unternehmer sehen Buchhaltung vor allem als notwendiges Übel – doch wer in der Schweiz unternehmerisch denkt, erkennt den wahren Wert: Richtig aufgesetzt, ist Buchhaltung ein strategisches Kontroll- und Führungsinstrument.
Ob GmbH, AG oder Einzelunternehmen: Wer seine Finanzen im Griff hat, trifft bessere Entscheidungen, erkennt Optimierungspotenziale frühzeitig und kann seinen Erfolg langfristig planen.
SwissFirm unterstützt Sie dabei, Ihre Buchhaltung nicht nur gesetzeskonform, sondern effizient, transparent und unternehmerisch wertvoll aufzubauen. Wir begleiten Sie auf Wunsch monatlich, quartalsweise oder jährlich – ganz nach Bedarf.

Professionelle Buchhaltung verschafft Ihnen unter anderem:

● Klarheit über Ihre finanzielle Situation
● Absicherung bei Revisionen oder Investorenprüfungen
● Verlässliche Liquiditätsplanung
● Effizientes Mahnwesen und Cashflow-Management
● Optimierte Steuerstrategien auf Basis aktueller Zahlen

Rechtliche Vorgaben & unternehmerische Chancen der Schweizer Buchführung

Gemäss Obligationenrecht (Art. 957 ff. OR) sind juristische Personen wie AGs, GmbHs und Genossenschaften sowie Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz über CHF 500'000 zur Buchführung verpflichtet.
Doch die gesetzliche Pflicht ist gleichzeitig eine große Chance:
Mit einer sauber geführten Buchhaltung erkennen Sie unproduktive Ausgaben, steuern Steuern effizienter und schaffen Vertrauen bei Partnern und Banken.
📌 Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung – Buchführungspflicht Schweiz.

✅ Kontaktblock:

RB Swiss Group GmbH
Telefon: +41 (0)41 410 61 61
E-Mail: info@swissfirm.ch
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